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News
Getrocknete Maulbeeren: Ernte hat begonnen
IZMIR. Wie erwartet verzögert sich der Start der türkischen Maulbeer-Saison in diesem Jahr um mehrere Wochen; kühle Temperaturen hatten die Entwicklung der Früchte beeinträchtigt. Die Preise liegen indes deutlich höher als im Vorjahr.
10.07.23
Getrocknete Maulbeeren: Ernte verzögert sich
IZMIR. Das kühle Wetter in der Türkei sorgte bei der Entwicklung der Maulbeeren für merkliche Verzögerungen. Prognosen für die neue Ernte lassen somit auf sich warten.
23.05.23
Getrocknete Maulbeeren: Lager der Erzeuger sind leer
IZMIR. Die Maulbeerernte in der Türkei soll in diesem Jahr am 15. Juni beginnen, und bereits jetzt verfügen die Landwirte über keine Rohware mehr. Die noch verfügbare Ware befindet sich in den Lagern der Exporteure und Händler, und diese verlangen hohe Preise.
15.03.23
Getrocknete Maulbeeren: Steigende Preise trotz geringerer Umsätze
IZMIR. Laut den Daten der Ägäischen Exportunion sind die Exporte von getrockneten Maulbeeren aus der Türkei drastisch zurückgegangen. Gleichzeitig haben sich die Rohwarenpreise mehr als verdoppelt.
11.01.23
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Maulbeeren, getrocknet,
FOB - Izmir
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  • Geschäftsführer: Jakob Megow
  • Handelsregister-Nr: DA HRB 93555
  • USt-IdNr: DE296572901
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Liefereinheiten

Zusätzlich zur Art der Verpackung (Sack, Karton, Eimer, Kanister etc.) werden Angebote mit Liefereinheiten angegeben, deren Umfang vom Verkäufer definiert wird.


Produkt und Verpackung

Sowohl die Mindestabnahmemenge als auch die Verfügbarkeit werden in Liefereinheiten angezeigt und ebenfalls vom Verkäufer festgelegt.


Liefereinheiten

Eine Liefereinheit kann dabei z. B. einem für den Postversand geeigneten Umkarton mit 8 Kanistern entsprechen oder auch einer mit 25 Säcken bepackten Europalette.


Lieferung

Gibt der Verkäufer eine Mindestabnahmemenge von 4 Liefereinheiten vor, entspricht das im Beispiel der Kanister vier Kartons zu je 8 Kanistern. Im Fall der palettierten Säcke wären es vier Paletten zu je 25 Säcken.

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Incoterms

Was sind Incoterms?

Incoterms sind international anerkannte Handelsklauseln, die den Warenhandel mithilfe von standardisierten Vertragsformeln erleichtern. Sie regeln die Verteilung von Kosten und Pflichten und beugen somit Missverständnissen und Streitigkeiten vor. Sie müssen immer von beiden vertragsschließenden Parteien vereinbart und durch die Vertragsunterschrift bestätigt werden.


Überblick über die Incoterms

Bitte beachten Sie, dass dies nur einen groben Überblick über die Incoterms darstellt. Für eine umfassende Beschreibung der Incoterms besuchen Sie bitte die Website der International Chamber of Commerce.

EXW - Ex-Works (ab Werk)
Der Verkäufer muss den Zugang zur Ware an einem anderen benannten Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager, etc.) gewährleisten. Der Käufer organisiert das Beladen und den Transport und trägt dafür die Kosten und Risiken.

FCA – Free Carrier (frei Frachtführer)
Der Verkäufer muss die Waren beim Frachtführer des Käufers an einem vom Käufer benannten Ort (für Versand oder Abholung) abliefern. Der Verkäufer übernimmt außerdem die Export-Zollanmeldung. Ab dem Moment der Warenübergabe an den Frachtführer übernimmt der Käufer das Risiko.

FOB – Free on Board (frei an Bord)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Waren aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer ist ebenfalls für Exportabfertigung verantwortlich. Der Käufer übernimmt die Verantwortung, sobald die Güter an Bord sind.

CIF – Cost, Insurance And Freight (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Waren aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsschutz gegen das Risiko des Käufers ab, die Ware während der Beförderung zu verlieren oder zu beschädigen.

DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort)
Der Verkäufer übernimmt die Kosten und Risiken für den Gütertransport zu einer vereinbarten Adresse.

DAT - Delivered at Terminal (geliefert Terminal)
Der Verkäufer muss dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware am Terminal des benannten Bestimmungshafen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen.

CPT – Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort. Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Risiken für die Beförderung bis zur Übergabe an den Frachtführer.

DDP – Delivered Duty Paid (frei verzollt)
Der Verkäufer liefert die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort. Er erledigt dabei alle anfallenden Formalitäten und trägt alle Kosten und Einfuhrabgaben.

CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Güter aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und trägt die Kosten und Fracht für Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen bzw. Import-Terminal

CIP – Carriage And Insurance Paid To (Fracht und Versicherung bezahlt bis)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken für die Beförderung bis zum angegebenen Bestimmungsort, sowie für die Frachtversicherung. Die Einfuhrabwicklung und Einfuhrversteuerung regelt der Käufer.

FAS – Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person oder an einen anderen benannten Ort. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Versandort (Export-Terminal). FAS verpflichtet den Verkäufer die Ware zur Ausfuhr freizumachen.

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