USA: Soja und der Phase-One-Deal
6. Juli 2020 um 14:11 ,
Der AUDITOR
Am 15. Januar 2020 haben die USA und die VR China ihren transatlantischen Handelskonflikt mit dem „Phase One Trade Agreement“ (Economic and Trade Agreement Between the Government of the United States and the Government of the People’s Republic of China) vorläufig entschärft. Neben Zollregelungen wurden auch Handelspflichten formuliert, die China zur Abnahme US-amerikanischer Güter und Leistungen verpflichten. Beide Staaten haben sich zudem darauf geeinigt, die geplanten Zölle auf die Waren des jeweils anderen zu streichen. Die Vereinbarung dient der Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und der freundschaftlichen Zusammenarbeit zwischen China und den USA und hat das Ziel, den Handelskonflikt zu beenden.
Ausgehend von den Importwerten von 2017 hat China den Kauf von zusätzlichen US-Produkten im Wert von 200 Mrd. USD in den kommenden zwei Jahren zugesagt („Managed Trade“). Dies umfasst nicht nur Industriegüter, Energie und Dienstleistungen, sondern auch Agrarprodukte. Gleichzeitig sollen das geistige Eigentum und Geschäftsgeheimnisse von US-Unternehmen besser geschützt und ein in China erzwungener Technologietransfer beendet werden. Im Gegenzug verzichten die USA auf ursprünglich für Dezember 2019 vorgesehene Zollverschärfungen auf chinesische Produkte im Wert von rund 160 Mrd. USD. Dadurch wären nahezu sämtliche chinesischen Importe in die USA mit Zusatzzöllen belastet worden. Bereits eingeführte Zölle auf chinesische Importe wurden zum 14. Februar 2020 von 15% auf 7,5% gesenkt. Rund 70% der chinesischen Importe aber (Importvolumen von 370 Mrd. USD) bleiben mit Zusatzzöllen belegt.
Managed Trade
Nach Art. 6.2 des Abkommens verpflichtet sich China, während eines Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2031 sicherzustellen, dass in den USA hergestellte Waren, landwirtschaftliche Güter, Energieprodukte und Dienstleistungen gekauft und nach China importiert werden. Dabei sollen die Produkte zu Marktpreisen auf der Grundlage kommerzielle Erwägungen verkauft werden. Insbesondere im Fall von landwirtschaftlichen Gütern soll der Tag des Kaufs diese Bedingungen festlegen.
Zur Überprüfung dieser Verpflichtung werden amtliche chinesische und US-amerikanische Handelsdaten genutzt. Im Falle von Diskrepanzen verpflichten sich die Vertragsparteien nach Art. 6.2 Nr. 6 des Abkommens zu sogenannten Konsultationen, also einem Schlichtungsmechanismus. Ob dieser, wie der BDI vermutet, ein Schlupfloch für einen Rückzug aus dem Deal darstellt, bleibt abzuwarten.
Kritisch ist aber, wie China diese Verpflichtungen erfüllen möchte. Anders als im Energie- oder Luftfahrtsektor, wo in China ein hoher Staatseinfluss besteht, dürfte im Agrarbereich die Einkaufsliste vor allem durch Subventionen von US-Importen erreicht werden. Ein Faktor, der von europäischen Beteiligten beachtet werden muss, da dies den Markt verzerrt. Die chinesischen Kaufverpflichtungen stehen auch konzeptionell im Widerspruch zu den Grundsätzen des freien und regelbasierten Handels im Rahmen der WTO und gehen im Zweifel zulasten von Drittländern, so auch der EU.
Landwirtschaftliche Produkte (Soja)
Ziel der Regelungen im Handel mit Lebensmitteln und landwirtschaftlichen Produkten (Kapitel 3 des Phase One Trade Agreement) ist, das gegenseitige Vertrauen beider Staaten im Agrarhandel zu stärken und langjährige Bedenken zu beseitigen. Bemerkenswert ist, dass die Landwirtschaft zu einem starken Pfeiler der bilateralen Beziehungen ausgebaut werden soll. Hier zeigt sich, welche Auswirkungen die US-Strafzölle auf die US-amerikanische Landwirtschaft hatten. Der amerikanische Agrarsektor wurde von dem seit rund zwei Jahren schwelenden Handelskonflikt mit am härtesten getroffen, da China der größte Abnehmer der US-amerikanischen Sojabauern ist. Sojabohnen sind der wertmäßig größte Agrarexport der USA.
China verpflichtet sich, die landwirtschaftlichen Importe aus den USA in den nächsten zwei Jahren um insgesamt 32 Mrd. USD zu erhöhen (Jahr 1 um 12,5 Mrd. USD, Jahr 2 um 19,5 Mrd. USD). Es handelt sich um umsatz- und nicht mengenbezogene Abnahmepflichten.
Die von der Abnahmeverpflichtung umfassten Güter sind in einem Anhang zu Annex 6.1 mit dem HS-Code spezifiziert. Im Bereich Soja verpflichtet sich China zur Abnahme folgender Güter:
| HS-Code | Ware |
| 1201 | Sojabohnen, auch geschrotet |
| 1507 | Sojaöl und seine Fraktionen, auch raffiniert, jedoch chemisch unmodifiziert |
| 2304 | Ölkuchen und andere feste Rückstände aus der Gewinnung von Sojaöl, auch gemahlen oder in Form von Pellets |
Das US-amerikanische Landwirtschaftsministerium USDA (United States Department of Agriculture) untersucht seither die Auswirkungen des Abkommens auf die US-amerikanische Landwirtschaft. Landwirtschaftsminister Sonny Perdue beschreibt es als Goldgrube für die amerikanische Landwirtschaft („Deal is a Bonanza for American Agriculture“). So erreichten Chinas Sojabohnenimporte mit Blick auf das Abkommen im November 2019 etwa 8,3 Millionen Tonnen, was laut Zollangaben einem Anstieg von 53,7% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.
Im Juni 2020 teilte das USDA mit, dass US-Exporteure Verkäufe von 720.000 Tonnen Sojabohnen nach China meldeten. Das USDA bestätigte die Verkäufe, nachdem es berichtet hatte, dass die wöchentlichen Exportverkäufe von Sojabohnen aus den USA die größten seit mindestens 16 Monaten waren. China hat nach Informationen von Reuters die Sojabohnenkäufe der USA erhöht, da die Lieferungen aus Brasilien, Chinas wichtigstem Sojalieferanten, knapper werden und Brasiliens erstarkende Währung seit Februar 2020 die Preise in die Höhe getrieben hat. Gleichwohl bleiben die Sojaexporte weit unter dem Niveau von vor dem Handelskrieg zwischen den USA und China.
Ausblick
Beamte aus China und den USA erklärten, dass sie Verhandlungen über die zweite Phase des Handelsabkommens aufnehmen werden. Gleichzeitig aber unterzeichnete US-Präsident Donald Trump den National Defense Authorization Act, der umfassende Maßnahmen gegen China vorsieht. Darunter sind Sanktionen gegen chinesische Unternehmen und Chinas "Belt and Road Initiative", die dem Auf- und Ausbau interkontinentaler Handels- und Infrastrukturnetze zwischen China und weiteren Ländern Afrikas, Asiens und Europas dient. Welche Auswirkungen das trotz der chinesischen Abnahmepflicht im „Phase One Trade Agreement“ auf den Sojamarkt hat, bleibt abzuwarten. Es ist aber zu erwarten, dass China auch in Zukunft das Druckmittel gegen die US-amerikanische Landwirtschaft einsetzen wird.
Prof. Dr. iur. Darius O. Schindler ist Professor für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Justiziar an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) in Karlsruhe. Er war von 2003 bis 2019 als selbständiger Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht tätig. Heute leitet er das Centrum für internationalen Handel und Exportrecht (C|iT|EX).