Unternehmensgründung: Vor- und Nachteile für ausländische Investoren in Kasachstan (Teil II)

16. September 2020 um 08:04 , Der AUDITOR
Bericht als Audio abspielen

NUR-SULTAN/SEEHEIM. Im zweiten Teil des Interviews erklären die Rechtsexperten von Rödl & Partner unter anderem, wie es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann und mit welchen anderen Problemen sich ausländische Investoren konfrontiert sehen können.

Nach dem offiziellen Besuch des kasachischen Präsidenten in Deutschland, der Ende letzten Jahres mit dem Ziel stattfand, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern weiter zu entwickeln und zu stärken, interessierten sich viele deutsche Investoren für die Möglichkeiten, die Kasachstan bieten kann.

Wie bereits im letzten Interview von Herrn Thomas Helm erwähnt, können deutsche Investoren, wenn sie in Kasachstan den Ausbau ihres Geschäfts in Betracht ziehen, nicht nur unerwünschte Streitigkeiten mit lokalen Behörden vermeiden, sondern auch den Prozess der Zusammenarbeit mit den Behörden optimieren, indem sie mit einem lokalen Partner zusammenarbeiten oder einen kompetenten Dienstleister einbeziehen. In dieser Hinsicht interessieren sich viele internationale Unternehmen für unsere Dienstleistungen.

Das Ziel von Rödl & Partner ist es, deutsche und internationale Unternehmen beim Aufbau, der Expansion und dem operativen Geschäft auf ausländischen Märkten zu unterstützen. Wir sind seit über 11 Jahren in Kasachstan präsent und arbeiten eng mit vielen deutschen Großinvestoren zusammen. Aufgrund unserer Erfahrungen in Kasachstan können wir bestätigen, dass die kasachische Regierung gute Arbeit geleistet hat, um das Investitionsklima zu verbessern, und dies auch weiterhin tut. Das macht Kasachstan für viele ausländische Unternehmen zu einem attraktiven Standort.

Zum Investitionsklima in Kasachstan

Wie im vorigen Artikel erwähnt, wurden in Kasachstan neben relativ niedrigen Steuersätzen, individuellen Subventionen und Vergünstigungen auch Sonderwirtschaftszonen mit zusätzlichen Steuervorteilen für Unternehmen eingerichtet. Zu erwähnen ist auch, dass zu Beginn dieses Jahres erneuerbare Energiequellen in die Liste der bevorzugten Investitionsprojekte aufgenommen worden sind.

Trotz der Tatsache, dass Kasachstan kein Mitglied der OECD ist, arbeitet die kasachische Regierung mit den OECD-Ausschüssen eng zusammen. Die von der OECD veröffentlichten Empfehlungen und entwickelten Leitlinien tragen Empfehlungscharakter und sind für Kasachstan nicht bindend. Sie werden jedoch von der Regierung und den zuständigen Behörden bei der Auslegung von steuerlichen Vorschriften herangezogen. Kasachstan hat ferner in diesem Jahr ein Gesetz über die Ratifizierung eines von der OECD erarbeiteten multilateralen Abkommens (MLI) verabschiedet, wodurch in Zukunft bestimmte Änderungen an den Bestimmungen der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen vorgenommen werden können. Dies gibt Anlass zu der Annahme, dass die Regierung von Kasachstan bestrebt ist, die internationalen Grundsätze der Besteuerung einzuhalten.

Das Vorhandensein bestimmter Probleme für deutsche Investoren bei der Geschäftstätigkeit in Kasachstan kann jedoch ebenfalls nicht geleugnet werden. Zusätzlich zu den im vorherigen Artikel beschriebenen Schwierigkeiten stehen viele ausländische Investoren vor technischen oder regulatorischen Problemen.

Hauptsächliche Schwierigkeiten bei der Geschäftsführung in der Republik Kasachstan

Während technische Probleme wie Störungen im elektronischen Dokumentenverwaltungssystem oder ein Fehler beim Ausfüllen eines Antrags relativ schnell behoben werden können, erfordern die im Zusammenhang mit der Auslegung der Bestimmungen der kasachischen Rechtsvorschriften auftretenden Schwierigkeiten besondere Beachtung.

Dies gilt, weil zum Beispiel spezifische Bestimmungen in der Steuergesetzgebung der Republik Kasachstan fehlen. So unterliegt die Finanzierung lokaler Niederlassungen und Repräsentanzen ausländischer Unternehmen der Besteuerung in Kasachstan, obwohl dies für das steuerpflichtige Einkommen von strukturellen Abteilungen ausländischer Unternehmen nach den geltenden Abkommen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung gerade nicht gelten sollte.

Bei der Geschäftsführung in Kasachstan nutzen deutsche Investoren nicht nur die Ressourcen lokaler Tochtergesellschaften, sondern auch die der Stammgesellschaft. Dies kann zur Problematik der Entstehung von „Betriebsstätten“ ausländischer Unternehmen in Kasachstan führen. Das heißt, wenn die Muttergesellschaft tatsächlich eine Betriebsstätte in Kasachstan gegründet und dazu eine Reihe von Kriterien erfüllt haben muss, sollte nur ein Teil der Einkünfte einer ausländischer Person, der dieser Betriebsstätte zugeordnet werden kann, gemäß den Bestimmungen des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und der Republik Kasachstan („Abkommen“) der kasachischen Besteuerung unterliegen. Gleichzeitig versuchen aber die lokalen Steuerbehörden in der Praxis, alle diese Einkünfte einer ausländischen Person ihrer Betriebsstätte in Kasachstan zuzuordnen und dementsprechend mit lokalen Steuern zu belegen.  Dies kann zu einer Doppelbesteuerung führen.

Zusätzlich zu dem oben genannten Problem haben viele ausländische Investoren in der Praxis Schwierigkeiten bei der Befreiung ihrer Einkünfte von der lokalen Besteuerung nach den einschlägigen Doppelbesteuerungsabkommen. Nach der geltenden Gesetzgebung unterliegen die Einkünfte ausländischer Personen der Besteuerung an der Einkommensquelle. In den meisten Fällen besteht bei lokalen Unternehmen die Verpflichtung zur Einbehaltung und Überweisung kasachischer Steuern (einschließlich Zweigniederlassungen ausländischer Organisationen) an den kasachischen Fiskus. Viele lokale Unternehmen, die mit ausländischen Investoren Geschäfte machen, behalten die Quellensteuer ein, wenn Investoren Niederlassungen oder Repräsentanzen in Kasachstan haben, aber auch dann, wenn sie der Ansicht sind, dass die Tätigkeit ausländischer Personen zur Entstehung einer Betriebsstätte geführt hat. Dies führt in der Praxis zu erheblichen Problemen.

Es sei darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der lokalen Gesetzgebung Verfahren für die Rückerstattung unangemessen einbehaltener Steuern auf die Einkünfte ausländischer Personen vorsehen. Gleichzeitig dauert dieser Vorgang ziemlich lange, und in der Praxis werden die einbehaltenen (Quellen-)Steuern nur in seltenen Fällen zurückerstattet. Dies führt zu einer faktischen Doppelbesteuerung. Bestimmte Schwierigkeiten entstehen auch bei der Registrierung und Liquidation lokaler Gesellschaften, die den ausländischen Unternehmen gehören. Diese Vorgänge können aufgrund der Menge an Informationen, die von den Regulierungsbehörden verlangt werden, viel Zeit in Anspruch nehmen.

Sofern oben genannten Sachverhalte mit Hilfe erfahrener Berater gelöst werden können, haben ausländische Unternehmen eventuell andere Schwierigkeiten mit den lokalen Regulierungsbehörden. Oft erfordert das falsche Verständnis von Normen ein Eingreifen übergeordneter zuständiger Stellen. Zu diesem Zweck arbeitet in Kasachstan das Ombudsmann-Institut für Investitionen unter dem Vorsitz des Premierministers des Landes.          

Im Allgemeinen ist die kasachische Regierung daran interessiert, den Zufluss ausländischer Investitionen in das Land zu erhöhen. Dazu ergreift sie die erforderlichen Maßnahmen zur Anwerbung und zur Schaffung günstiger Bedingungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Unternehmen in Kasachstan. Investoren, die am Ausbau ihres Geschäfts in Kasachstan interessiert sind, sollten jedoch berücksichtigen, dass einige Schwierigkeiten entstehen können, bei deren Lösung sie Hilfe sowohl staatlicher als auch unabhängiger Berater benötigen können.

Dies könnte Sie ebenfalls interessieren

zur Nachrichten-Übersicht
Ölsaaten
09.01.2026
SEEHEIM/OLMÜTZ. Das Jahr 2025 hatte wieder einiges zu bieten. Neue Regelungen und Rekordpreise waren in manchen Märkten an der Tagesordnung, klimatische Extreme in vielen Bereichen spürbar. Ing. et Ing. Kristián Vronka, Inhaber der CROPFUL s.r.o., erklärt, wie die Marktteilnehmer sich diesen Hürden stellten und welche Erwartungen es an das kommende Jahr 2026 gibt. Lesen Sie hier das komplette Interview.
Interviews
05.01.2026
SEEHEIM/ORDU. Das Jahr 2025 hatte wieder einiges zu bieten. Neue Regelungen und Rekordpreise waren in manchen Märkten an der Tagesordnung, klimatische Extreme in vielen Bereichen spürbar. Unser Geschäftspartner aus dem türkischen Haselnussmarkt erklärt, wie die Marktteilnehmer sich diesen Hürden stellten und welche Erwartungen es an das kommende Jahr 2026 gibt. Lesen Sie hier das komplette Interview.
Ölsaaten
02.01.2026
SEEHEIM/NEU-DELHI. Das Jahr 2025 hatte wieder einiges zu bieten. Neue Regelungen und Rekordpreise waren in manchen Märkten an der Tagesordnung, klimatische Extreme in vielen Bereichen spürbar. Unser Geschäftspartner aus dem indischen Gewürzmarkt erklärt, wie die Marktteilnehmer sich diesen Hürden stellten und welche Erwartungen es an das kommende Jahr 2026 gibt. Lesen Sie hier das komplette Interview.
Ölsaaten
31.12.2025
SEEHEIM/PRAG. Das Jahr 2025 hatte wieder einiges zu bieten. Neue Regelungen und Rekordpreise waren in manchen Märkten an der Tagesordnung, klimatische Extreme in vielen Bereichen spürbar. Unser Geschäftspartner aus dem Leinsaatmarkt erklärt, wie die Marktteilnehmer sich diesen Hürden stellten und welche Erwartungen es an das kommende Jahr 2026 gibt. Lesen Sie hier das komplette Interview.