Strenge Auflagen zur Aufrechterhaltung der Lieferketten
13. März 2020 um 08:21 ,
Der AUDITOR
Der Produktionsausfall im Falle der Infektion eines Fabrikmitarbeiters mit Covid-19 könnte für viele Firmen massive Verluste bedeuten, ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf die Lieferkette. Wie der Geschäftsführer der AHK Italien, Jörg Buck, auf Nachfrage von Mundus Agri erklärte, werden strenge Kontrollen durchgeführt, um diesen Fall nach Möglichkeit nicht eintreten zu lassen.
Unter anderem muss ein Lieferfahrer, der das Gelände betreten will, und wenn es nur der Postbote ist, nachweisen, dass er nicht aus einer der besonders stark betroffenen Regionen anreist und in den vergangenen 14 Tagen Symptome wie Fieber gezeigt hat. Auch vor Ort wird die Temperatur nochmal gemessen.
In den Fabriken selbst müssen Arbeiter nach Möglichkeit einen Mindestabstand von einem Meter einhalten können und in kleinen, isolierten Gruppen arbeiten. Bei einer Ansteckung würde dann optimalerweise nur ein kleiner Teil der Belegschaft vorübergehend ihrer Arbeit nicht nachkommen können. So soll eine komplette Werksschließung verhindert werden.
Eine Schließung der Grenzen für den Warentransport ist aktuell nicht denkbar. „Das wollen wir uns gar nicht vorstellen. Hoffen wir, dass uns ein solches Horror-Szenario erspart bleibt,“ so Buck.
In Österreich tritt der Notfallplan in Kraft
Österreich hat mittlerweile die Notbremse gezogen und die Grenze nach Italien weitestgehend geschlossen. Eine Einreise aus Italien ist nur noch mit einem aktuellen Gesundheitsattest oder einer anschließenden zweiwöchigen Heimquarantäne möglich. Wie das österreichische Innenministerium auf Nachfrage von Mundus Agri erklärte, ist eine Durchreise, beispielsweise nach Deutschland, allerdings weiterhin möglich. Fahrer von LKW mit Lieferungen wie Lebensmitteln werden an der Grenze zwischen Italien und Österreich vom Gesundheitsministerium kontrolliert, vorranging durch Fiebermessungen. Im Gegensatz zum PKW-Verkehr, bei dem jeder Durchreisende auf eine erhöhte Temperatur überprüft wird, finden die Kontrollen im Lieferverkehr bisher nur stichprobenartig statt. Kommt bei einem der Fahrer der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus auf, obliegt es den Logistikunternehmen, wie weiter verfahren wird. Eine Rückholung von Fahrer und LKW ist eine Möglichkeit, eine andere wären umfangreiche Desinfektionsmaßnahmen und die Weiterfahrt mit einem anderen Fahrer. In beiden Fällen würde es jedoch zu Lieferverzögerungen kommen.