Bäckereien und Cafés müssen Mehrwegbehälter anbieten

20. Januar 2021 um 14:49 , Der AUDITOR
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BERLIN. Bundeskabinett beschließt Novelle des Verpackungsgesetzes. Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen soll verpflichtend werden. Für viele Restaurants, Bistros und Cafés dürfte dies eine starke Umstellung und Belastung ihrer Geschäftsabläufe darstellen und mit erheblichen Kosten verbunden sein.

„Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Dies muss nicht so bleiben. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden“, sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

 Cafés sollen in Zukunft auch Mehrwegbehälter anbieten
Restaurants, Bistros und Cafés sollen in Zukunft daher auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Dies hat das Bundeskabinett auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Auch müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen nicht mehr als fünf Beschäftigte arbeiten und eine Ladenfläche von 80 Quadratmetern nicht überschritten wird. Diese müssen Kunden jedoch ermöglichen, eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

Pfandpflicht auf sämtliche Kunststoffflaschen und Getränkedosen
Ab 2022 soll zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend erhoben und auf Getränkedosen erweitert werden. Bislang waren Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure nicht. Künftig gilt: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse soll eine Übergangsfrist bis 2024 gelten.

PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 % Recycling-Kunststoff
Neue Kunststoffflaschen sollen künftig nicht mehr aus Erdöl, sondern zunehmend aus altem Plastik hergestellt werden. Daher sieht die Novelle des Verpackungsgesetzes erstmals einen Mindestanteil für Rezyklate für Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff vor. Ab 2025 müssen PET-Einweggetränkeflaschen mindestens 25 % Recycling-Kunststoff enthalten, ab 2030 erhöht sich diese Quote auf mindestens 30 %, soll dann für alle Einwegkunststoffflaschen gelten. Betreiber von Online-Marktplätzen sowie Fulfillment-Dienstleister müssen künftig prüfen, ob Hersteller von verpackten Waren auf ihrer Plattform im Verpackungsregister der Zentralen Stelle verzeichnet sind und sich an das Verpackungsgesetz halten. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts muss die Novelle des Verpackungsgesetzes vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.

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