Verschärfte Corona-Regeln in Deutschland
30. September 2020 um 09:16 ,
Der AUDITOR
Bundeskanzlerin Angela Merkel wiederholte ihre Warnung, werde jetzt nicht gegengesteuert, würde Deutschland bei der bestehenden Dynamik bis Weihnachten jeden Tag mehr als 19.000 Neuinfektionen verbuchen. Neben Händewaschen, dem Tragen der Schutzmaske, sei das Lüften von Räumen in Herbst/Winter von großer Bedeutung.
AHA + C + L
Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch Mitwirkung bei korrekter Datenerfassung zu ermöglichen. Zur Formel „AHA“ für Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken wird empfohlen, in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für „Corona-Warn-App nutzen“ und ein „L“ für „Lüften“ hinzuzufügen. Das Lüften könne eine der effektivsten Maßnahmen sein, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Neben Maskenpflicht soll künftig die Erfassung von persönlichen Daten in Restaurants kontrolliert werden. Falsche Angaben sollen mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro belegt werden. Gaststättenbetreiber werden aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig geführt werden. Die Teststrategie der Bundesregierung wird fortgeschrieben. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit Schnelltests zum Einsatz kommen können. Die beschlossene Neuregelung der Einreisequarantäne soll schnellstmöglich umgesetzt werden. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sollen Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt werden. Risikogruppen sollten sich gegen die Grippe impfen lassen, um eine gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden.
Hot Spot-Strategie weiterentwickeln
Bund und Länder wollen auf regionale Anstiege der Infektionsraten sofort mit Beschränkungen reagieren. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage soll sofort ein Beschränkungskonzept der Landesbehörden umgesetzt werden. Jeder sollte kritisch abwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bei Teilnehmerzahl privater Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn im Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf 50 Teilnehmer begrenzt werden. In privaten Räumen wird empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn im Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, soll diese auf 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen begrenzt werden, in privaten Räumen keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Zusätzlich werden die Länder vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. „Unser Ziel ist es, so viel wie möglich vom öffentlichen und privaten Leben aufrechtzuerhalten“, betonte Merkel. Das bedeute, wenn hohe Infektionsraten auftreten, schnell zu handeln, aber immer regionalspezifisch.