Unlautere Geschäftspraktiken: Hersteller drängen auf Verschärfungen
14. August 2020 um 13:01 ,
Der AUDITOR
„Die Konzentration im Lebensmitteleinzelhandel und die damit verbundene Marktmacht der Lebensmittelhändler führt immer wieder zu Situationen, in denen die Lieferanten mit grenzwertigen und teilweise auch unlauteren Forderungen konfrontiert werden“, konstatierte die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) in einer Pressemitteilung. Zumeist lassen sich die Hersteller auf diese ein, um ihren Platz im Regal der Supermärkte nicht zu gefährden. In diesem Kontext kochte zuletzt eine „Lieferanten-Information“ eines Handelshauses vom 09.07.2020 hoch, in welcher darauf hingewiesen wird, dass durch die Covid 19-Situation Kosten entstanden seien, die über bisherige Handelsspanne nicht abgedeckt werden. „Dies erfordere zusätzliche lieferantenseitige Rabatte. Man gehe deshalb davon aus, dass notwendige Maßnahmen kurzfristig in bilateralen Gesprächen erörtert werden können. Entsprechende Mehrkosten, die auf Seiten der Hersteller entstanden sind, werden handelsseitig regelmäßig nicht berücksichtigt“, hieß es.
BVE fordert Verbot unlauterer Handelspraktiken
Die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE) als Spitzenverband der Ernährungsindustrie begrüßt daher das neue Agrarmarktstrukturgesetz, das darauf ausgerichtet ist, unlauteren Handelspraktiken entgegenzuwirken. Allerdings fordert der Verband in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf ein ambitioniertes Vorgehen, das über eine „Eins zu eins – Umsetzung“ der „EU-Richtlinie über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette“ hinausgeht. „Das Gesetz muss gewährleisten, dass alle Lebensmittel sowie alle Lebensmittelhersteller, unabhängig von der Höhe ihrer Umsätze, in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden. Das tut es momentan noch nicht“, teilt Peter Feller, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der BVE, mit. Darüber hinaus fordert der Verband, dass alle Handelspraktiken, die von der EU-Richtlinie als unlauter qualifiziert werden, zu verbieten und zwar unabhängig davon, ob sie vereinbart worden sind. Dazu Feller: „Aufgrund der Marktmacht der führenden Lebensmittelhändler werden die Lieferanten im Zweifel immer zu entsprechenden vertraglichen Zugeständnissen bereit sein, um ihre Lieferungen sicherstellen zu können. Aus diesem Grund muss der Gesetzgeber hier einen entsprechenden Schutz gewährleisten.“
Ungleiche Marktmacht
Die deutsche Ernährungsindustrie ist mit 618.721 Beschäftigten in 6.123 Betrieben der viertgrößte deutsche Industriezweig. Sie ist überwiegend klein- und mittelständisch geprägt, rund 90 % der Beschäftigten arbeiten in Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. In 2019 erzielte die Branche einen Gesamtumsatz von 185,3 Mrd. Euro, davon entfielen 123,1 Mrd. Euro auf inländischen Umsatz und 62,2 Mrd. Euro wurden im Export erzielt. Der Lebensmitteleinzelhandel (LEH) ist der größte Absatzkanal für die Ernährungsbranche. Dort herrscht hohe Konzentration: Rund drei Viertel des Umsatzes entfallen bekanntlich auf fünf Großunternehmen. Das Bundeskartellamt testierte bereits 2014, dass der Wettbewerb von vier national tätigen Lebensmitteleinzelhändlern EDEKA, REWE, Schwarz Gruppe und Aldi dominiert würde.