Nutri-Score®-Kennzeichnung im Kabinett beschlossen
19. August 2020 um 15:07 ,
Der AUDITOR
Eine fünf Farb-Buchstabenkombinationen soll dem Verbraucher helfen, welche Produkte zu einer gesünderen Nahrung mehr beitragen als andere. Innerhalb einer Produktgruppe trägt ein Lebensmittel mit grüner A-Bewertung eher zu einer gesunden Ernährung bei als ein Produkt mit rotem E. Der Nutri-Score® gibt einen Anhaltspunkt dafür, wie die tägliche Lebensmittelauswahl zusammengesetzt sein sollte: Je besser der Score, desto mehr kann das Lebensmittel zur täglichen Nahrung beitragen, während Lebensmittel mit einem ungünstigeren Nutri-Score® nur in Maßen verzehrt werden sollten. Das Kennzeichen sagt jedoch nichts darüber aus, ob ein Lebensmittel gesund oder ungesund ist, da nur gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel in Verkehr gebracht werden dürfen. Der Nutri-Score® gibt einen Gesamtüberblick über den Nährstoffgehalt, stellt keine Einzel-Nährstoffe dar. Diese liefert weiterhin die Nährwert-Tabelle und das Zutatenverzeichnis.
Nutzung von Nutri-Score® bleibt freiwillig
Zur Ermittlung des Nutri-Score® werden die Mengen verschiedener Nähr- und Inhaltsstoffe verrechnet. Hierzu werden Nährstoffe wie beispielsweise Energie, Fett und Salz, deren übermäßiger Verzehr sich negativ auf die Gesundheit ausüben könnte, sowie andererseits Inhaltsstoffe wie Ballaststoff- und Eiweißgehalt und den Anteil an Obst, Gemüse und Nüssen, die eher positiven gesundheitlichen Einfluss haben, berücksichtigt. In den EU-Mitgliedsstaaten Frankreich und Belgien wird der Nutri-Score® bereits verwendet. In Spanien, Portugal, den Niederlanden sowie der Schweiz wird eine erweiterte Nährwertkennzeichnung mit dem Nutri-Score® ebenfalls diskutiert. Die Nutzung von Nutri-Score® durch Unternehmen in Deutschland erfolgt auf freiwilliger Basis, da das EU-Recht eine verpflichtende nationale Anwendung nicht vorsieht. Frankreich hat Nutri-Score® 2017 eingeführt. Er ist eine Gemeinschaftskollektivmarke, für die die französische "Nationale Agentur für öffentliche Gesundheit" als Markeninhaberin eingetragen ist. Für die Benutzung durch Dritte sind daher markenrechtliche Anforderungen zu berücksichtigen. Durch eine Öffnungsklausel wurden die rechtlichen Voraussetzungen für die Verwendung des Nutri-Score®-Kennzeichens in Deutschland geschaffen.