Novemberhilfen für Bäcker – Gleichstellung mit Restaurants
17. November 2020 um 15:07 ,
Der AUDITOR
Letzte Woche war laut Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks noch völlig unklar, ob Mischbetriebe – also Bäckerei-Cafés mit Thekenverkauf – von den von der Bundesregierung versprochenen Hilfen für den November-Lockdown partizipieren können. „Wer Bäcker wie Restaurants schließt, muss Bäcker auch wie Restaurants entschädigen. Das ist andernfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz“, erklärte Hauptgeschäftsführer Daniel Schneider des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Wenn Restaurants und Hotels 75 % ihres Umsatzverlustes ersetzt bekommen, muss dies ebenfalls für die Bäckergastronomie gelten.
Gleichbehandlungsgrundsatz
Vergleichbare Betriebskonzepte und Umsatzauswirkungen müssen von der Politik auch gleichbehandelt werden, andernfalls liegt ein Verstoß gegen Artikel 3 des Grundgesetzes vor. Bereits vergangene Woche haben zahlreiche Verwaltungsgerichte, wie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, festgestellt, dass der jetzige Lockdown verhältnismäßig und damit rechtens sei, da der Schließungsschaden zumindest im Wesentlichen ausgeglichen werde (VGH Baden-Württemberg, Az. 1 S 3405/20, OVG Sachsen-Anhalt, Az. 3 R 218/20). Fällt eine finanzielle Kompensation der erlittenen Verluste weg, ist auch die zwangsweise Untersagung des Geschäftsbetriebes nicht gerechtfertigt, hieß es.
Endlich besteht Klarheit
Nun besteht endlich Klarheit: Bis zu 75 % der gastronomischen Umsätze der Cafés werden im Rahmen dieses Hilfsprogramm von der Bundesregierung erstattet. Berechnungsgrundlage sind die Vorjahresumsätze. „Die nachträgliche Korrektur der Novemberhilfen war dringend notwendig“ so Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes. „Vielen Bäckern im Land dürfte mit dieser guten Nachricht eine große Sorge und Last genommen worden sein. Denn viele von ihnen machen mit den gastronomischen Angeboten einen erheblichen Anteil ihres Umsatzes, der mit dem Lockdown komplett weggefallen ist.“ Der Zentralverband hatte sich vehement dafür eingesetzt, dass Bäckereien genauso behandelt werden wie Pizzerien, das Gasthaus um die Ecke oder die Sushi-Bar. „Uns war immer klar, dass es eine Gleichbehandlung geben muss. Dass unsere Argumente überzeugt haben und die Bundesregierung hier nochmal nachjustiert hat, ist ein richtiges und wichtiges Signal für das Bäckerhandwerk. Wir danken allen Beteiligten im Bund und den Ländern, die uns bei unserem Anliegen unterstützt haben“, so Daniel Schneider. Die Beantragung der Novemberhilfen werden in der Praxis über den Steuerberater bzw. Buchführungsstelle abgewickelt.