Lockdown verlängert - 7-Tage-Inzidenz-Grenze gesenkt
11. Februar 2021 um 11:51 ,
Der AUDITOR
Durch tiefgreifende Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ist es gelungen, die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf unter 80 zu reduzieren. Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bundeskanzlerin und Regierungschefs der Länder: Die bestehenden Coronaschutz-Beschlüsse bleiben gültig. Die Länder werden ihre Landesverordnungen bis 7. März 2021 verlängern. Private Zusammenkünfte sind nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Die Zahl der Haushalte, aus der weitere Personen kommen, soll konstant und klein gehalten werden („social bubble“). Medizinische Masken (OP-Masken oder Standard FFP2) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte umgesetzt werden. Nicht notwendige private Reisen und Besuche sind weiterhin zu unterlassen.
Corona-Regeln am Arbeitsplatz, Schulen und Kitas
Arbeitgeber müssen den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Arbeitgeber müssen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung anwenden. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen, wenn sich mehrere Personen im Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden. Um Bildung zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden weiterhin nötig sein. Der Bundesminister für Gesundheit soll in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei nächster Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in Kindertagesbetreuung und Grundschullehrer frühzeitiger geimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und Angeboten der Kindertagesbetreuung. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, Steuerung des Zutritts mit Reservierungen und Nutzung medizinischer Masken, den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen.
7-Tage-Inzidenz auf höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gesenkt
Wegen Unsicherheit über Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt erst bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit Begrenzung auf einen Kunden pro 20 qm umfassen, auch die Öffnung von Museen, Galerien und geschlossener körpernaher Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind Vorkehrungen zu treffen. Öffnungsstrategien bei Veranstaltungen von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, werden vorbereitet. In Ländern und Landkreisen, die wegen ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden diese lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.