Lieferkettengesetz – was der deutschen Wirtschaft droht
13. August 2020 um 15:36 ,
Der AUDITOR
Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales, sowie für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, wollen noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz verabschieden. Rund 7.400 Unternehmen würden damit in die Pflicht genommen. Das Gesetz soll dafür sorgen, dass deutsche Unternehmen ethische Prinzipien in ihren Lieferketten ausreichend überwachen und transparent machen. Kritiker monieren, dass die Bundesregierung den Schutz der Menschrechte als ureigene staatliche Aufgabe auf die Wirtschaft abwälzen könnte. Kritik kommt aus der Wirtschaft, dass dieses Gesetz ausgerechnet zur zweiten Corona-Welle debattiert würde, hätten viele Unternehmen essentielle Probleme zu lösen. Nach derzeitigem Gesetzentwurf müssten Unternehmen, die ihre Produkte im Ausland herstellen, überprüfen, unter welchen Umständen dies dort geschieht. Ziel soll sein, beispielsweise bei Herstellung von Schokolade, dass bei Beschaffung von Rohstoffen wie Kakao Arbeitskräfte oder Kinder nicht in Ursprungsländern ausgebeutet würden.
Lieferkettengesetz bildet Lage zu wenig ab
Das funktioniert so nicht, sagen Arbeitgeberverbände und Ethikverband der deutschen Wirtschaft. "Mit diesem Gesetz tragen wir am anderen Ende der Welt zur Ausgrenzung, Ungerechtigkeit und Armut bei“, sagte Dr. Irina Kummert, Präsidentin des Ethikverbandes. Hintergrund wäre, dass wir mit unseren Maßstäben, bezogen was wir für angemessen und richtig halten, nicht die Realität in anderen Ländern abbilden können. Dabei vertritt die Ethikverband die Auffassung, dass erst die Globalisierung in vielen Ländern die Möglichkeit eröffnet hat, sich am ökonomischen Geschehen zu beteiligen, um damit im positiven Sinne in vielen Fällen der Armut zu entkommen. Auch müsste in jeder Gesellschaft Chancengleichheit von Ergebnisgleichheit unterschieden werden. Nicht alle am Wirtschaftsprozess Beteiligten können gleichviel bekommen.
Wirtschaftsprüfer bekämen mehr Arbeit
Die Organisationen, die ein Lieferkettengesetz befürworten, wollten Schäden an Menschen vermeiden. Doch wie soll sich ein Unternehmen in China für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen? In der Gesetzesvorlage steht, der Unternehmer hat sich dafür einzusetzen, dass es nicht zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen kommt. Soll er dafür künftig haftbar sein? Nach Einschätzung des Ethikverband haben die meisten Unternehmen diese Durchgriffsmöglichkeit nicht. Es gab eine Umfrage bei 2.000 Unternehmen, die Auskunft geben sollten, wie sie soziale und ökologische Mindeststandards in ihren Lieferketten sicherstellen wollen. Die geringere Beteiligung von 455 auskunftswilligen Unternehmen zeigt die Brisanz der wirtschaftlichen Lage auch in Deutschland, die wegen der Corona-Krise anderen Themen Priorität einräumten. Doch was kommt? Unternehmen werden pragmatisch handeln und entsprechende Erklärungen unterschreiben, dass sie gegen Kinder- und Sklavenarbeit sind, mehr aber nicht. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bekommen einen zusätzlichen Bericht, den sie schreiben werden, was zusätzlich Geld kostet, was sinnvoller eingesetzt werden könnte, hieß es. Die Probleme werden dadurch nicht gelöst.