Handel sieht tiefrot

11. Dezember 2020 um 10:56 , Der AUDITOR
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BERLIN/FRANKFURT. Der Handel kann die Umsatzausfälle nicht mehr aus eigener Kraft stemmen und fordert im Falle eines Lockdowns mit Geschäftsschließungen ausreichend staatliche Hilfen von der Regierung.

Mit Blick auf die diskutierten und in einigen Bundesländern bereits angeordneten Geschäftsschließungen fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) staatliche Hilfsprogramme für den betroffenen Einzelhandel. Gerade im Weihnachtsgeschäft würden viele Unternehmen den Umsatzausfall wirtschaftlich nicht mehr überleben. Insgesamt sieht der HDE Ladenschließungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung als nicht verhältnismäßig an.

Handel ist kein Infektionshotspot
„Der Handel ist kein Infektionshotspot. Die Branche hat in den vergangenen Wochen und Monaten deutlich bewiesen, dass sicheres Einkaufen unter Einhaltung aller Hygiene- und Abstandsvorschriften auch in Zeiten der Pandemie möglich ist“, so HDE-Präsident Josef Sanktjohanser. Ein Beweis dafür ist das unterdurchschnittliche Infektionsgeschehen bei den Mitarbeitern im Einzelhandel. Ladenschließungen sind deshalb aus Sicht des HDE kein verhältnismäßiges Mittel zur Corona-Eindämmung.

Handel verliert Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag
Dazu kommen die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lockdowns mit geschlossenen Ladentüren. Ein erneuter Lockdown des Non Food-Handels hätte fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit vieler kleiner und mittelständischer Handelsunternehmen. „In der Folge würden der Wirtschaftsstandort und der Kulturraum Innenstadt enorm leiden und tausende Arbeitsplätze gefährdet“, so der HDE-Präsident weiter. In der umsatzstarken Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr würden so Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag auflaufen, in der Zeit danach würden dem Non-Food-Handel dann täglich bis zu 800 Millionen Euro verloren gehen.

Staatliche Hilfsprogramme gefordert
Der HDE fordert deshalb für den Fall eines Lockdowns staatliche Hilfsprogramme, auch unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten. „Von Schließungen betroffene Unternehmen müssen für den entsprechenden Zeitraum entschädigt werden“, so Sanktjohanser. Für den Monat Dezember sollten dabei dieselben Konditionen wie für die Gastronomie gelten. Werden die Geschäftsschließungen im kommenden Jahr fortgesetzt, muss es weiterhin Hilfsprogramme geben. Dabei sollten zwingend kurzfristige Abschlagszahlungen erfolgen, da bereits jetzt viele Handelsbetriebe auf einem Umsatzniveau deutlich unterhalb von 50 % des Vorjahresniveaus verharren. Die Liquiditätslage im Einzelhandel ist laut HDE bei vielen Betrieben sehr angespannt. Kundenfrequenzen und Umsätze liegen vor allem in den Innenstädten bereits seit Wochen weit unter Vorjahresniveau.

 

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