Europäische Kommission will mehr Preistransparenz im Lebensmittelrohstoffhandel

22. Mai 2019 um 14:26 , Der AUDITOR
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BRÜSSEL. In dem Bestreben, für mehr Fairness in der Lebensmittelversorgungskette zu sorgen, legte die Europäische Kommission nach dem Verbot unlauterer Handelspraktiken und der Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Erzeugern heute ihr drittes Element vor: Die Art und Weise, wie die Preise in der gesamten Kette gemeldet werden, soll transparenter werden.

Die Europäische Kommission legte heute einen Vorschlag vor, mit dem wichtige Informationen darüber bereitgestellt werden sollen, welche Faktoren die Preise für Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse entlang der Lebensmittelversorgungskette beeinflussen.

Der Zugang zu zeitnahen und leicht zugänglichen Informationen über Marktentwicklungen ist für einen wirksamen Wettbewerb auf den Weltmärkten von zentraler Bedeutung. Die Unterschiede zwischen An- und Verkaufspreisen können Informationen über die Kosten für Zwischenhändler (z. B. Transport, Versicherung, Lagerung usw.) zwischen Verkäufern und Käufern liefern. Mehr Transparenz kann zu besseren Geschäftsentscheidungen führen und das Vertrauen in einen gerechten Handel zwischen den einzelnen Stufen der Lebensmittelversorgungskette stärken.

Phil Hogan, zuständiger EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung äußerte sich wie folgt: „Die Stellung der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette zu stärken war für die Kommission eine Priorität. Eine bessere Markttransparenz wird einen gleichberechtigten Zugang zu und mehr Klarheit über Preisinformationen ermöglichen; dies wird unsere Lebensmittelkette fairer und ausgewogener machen. Diese neuen Vorschriften werden die kürzlich verabschiedete Richtlinie ergänzen, mit der unlautere Handelspraktiken unterbunden und schwächere und kleinere Akteure in der Lebensmittelversorgungskette gestärkt werden. Ihre Einführung spiegelt die sehr wichtige öffentliche Unterstützung für eine stärkere Rolle der Landwirte in der Lebensmittelversorgungskette wider, die in der gesamten EU vorhanden ist.

Es gibt zwar zahlreiche Informationen über die Entwicklungen auf den Agrarmärkten (Preise, Produktionsmengen, Lagerbestände usw.), es gibt aber fast keine Marktinformationen über andere wichtige Märkte der Lebensmittelversorgungskette, insbesondere über die Märkte zwischen den Landwirten und Verbrauchern in der Lebensmittelverarbeitung und im Einzelhandel. Die Informationsasymmetrie zwischen Landwirten und anderen Akteuren in der Lebensmittelversorgungskette benachteiligt die Landwirte auf dem Markt in hohem Maße und untergräbt das Vertrauen in einen fairen Handel. Dieser Mangel an Informationen über Marktentwicklungen seitens der Verarbeiter und Einzelhändler wurde als „black Box“ der Lebensmittelkette bezeichnet, und der heutige Vorschlag trägt dazu bei, sie zu öffnen.

Betroffen von den vorgeschlagenen Maßnahmen sind Produkte wie Fleisch, Eier, Milchprodukte, Obst und Gemüse, Ackerkulturen, Zucker und Olivenöl. Sie bauen auf Datenerhebungssystemen und -verfahren auf, die bereits vorhanden sind und von den Marktbeteiligten und den Mitgliedstaaten genutzt werden, um der Kommission Marktinformationen zu melden, wobei ihr Anwendungsbereich nun ausgeweitet wird. Jeder Mitgliedstaat ist für die Erhebung von Preis- und Marktdaten zuständig. Die Kommission empfiehlt den Mitgliedstaaten, den kosteneffizientesten Ansatz zu wählen und sich nicht auf kleine und mittlere Unternehmen zu konzentrieren, um den Verwaltungsaufwand zu verringern. Die Mitgliedstaaten werden die Daten der Kommission übermitteln, die sie ihrerseits auf ihrem Agrar- und Lebensmitteldatenportal und in den EU-Marktbeobachtungsstellen bereitstellt. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen korrekt sind und rechtzeitig bereitgestellt werden.

Nach den Verfahren der Kommission für eine bessere Rechtsetzung wird der Vorschlag nun für einen vierwöchigen Konsultationszeitraum veröffentlicht. Sie wird dann von der Europäischen Kommission angenommen und tritt sechs Monate nach ihrer Annahme in Kraft. 

Quelle: Europäische Kommission

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