Covid19: Bundesregierung verschärft Corona-Regeln
8. Oktober 2020 um 07:56 ,
Der AUDITOR
Wegen steigender Corona-Infektionen und Folgen für die deutsche Wirtschaft und zum Schutz der Bevölkerung hat die Bundesregierung die Corona-Schutzvorkehrungen verschärft, den Beschluss gab gestern das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) bekannt. Dazu heißt es: Beginnend mit der kalten Jahreszeit nähme das Infektionsgeschehen auch in Deutschland wieder zu. Insbesondere in Metropolen und Ballungsräumen sei ein Anstieg der Infektionszahlen zu verzeichnen, dem auf Grundlage getroffener Beschlüsse zur Hotspot-Strategie konsequent begegnet werden muss, um eine Nachverfolgung der Infektionsketten zu gewährleisten, eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern und ein Wiederanlaufen der Wirtschaft sowie den flächendeckenden Betrieb von Schulen und Betreuungseinrichtungen zu gewährleisten.
Beschränkungen ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner
Weiter heißt es, die Bundesländer ergreifen konsequent lokale Beschränkungsmaßnahmen, spätestens sobald das Infektionsgeschehen über die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage steigt. Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen, müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. gesamte kreisfreie Stadt beziehen, sondern sollen sich auf tatsächlich betroffene Bereiche oder kommunalen Untergliederungen beschränken. In diesen Fällen unterstützen Land und Bund mit zusätzlichen Kapazitäten die schnelle Kontaktnachverfolgung und Testung, auch damit den Zeitraum der Maßnahmen möglichst zu begrenzen. Für das Reisegeschehen in betroffene Gebiete hinein und heraus bedeutet dies, dass Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität spätestens dann geboten sind, wenn die Zahl weiter steigt, es keine Gewissheit gibt, dass Infektionsketten bereits umfassend unterbrochen werden konnten.
Neue Regeln für Beherbergungsbetriebe
Bund und Länder fordern alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden. Die Länder werden zudem dort Vorsorge treffen, dass touristisch Reisende aus einem Gebiet, in dem die Zahl der Neuinfektionen nach den Daten des Robert- Koch-Institutes innerhalb der letzten 7 Tage pro 100.000 Einwohner über 50 liegt, nur dann im Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form verfügen, welches ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 bestätigt. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Anreise vorgenommen worden sein. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Die Eindämmung des Infektionsgeschehens, Testungen im Gesundheitswesen sowie Testungen zur Aufrechterhaltung des Bildungswesens und der inneren Sicherheit, haben Priorität. Insofern können Frei-Testungen für Reisezwecke nur durchgeführt werden, wenn regionale Kapazitäten dies zulassen. Bei lokalisiertem und regional eingrenzbaren Infektionsgeschehen können die Beschränkungen in den betroffenen Gebieten auf regionale Bereiche begrenzt werden.