Corona: Bund und Länder verschärfen Regeln

26. November 2020 um 08:24 , Der AUDITOR
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BERLIN. Ab 1. Dezember werden in Deutschland bundesweit die Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung noch einmal verschärft. Sie sind befristet bis 22. Dezember. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 treten gesonderte Regeln für die Weihnachtstage in Kraft.

Zusammenkünfte mit maximal fünf Personen
Angesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten haben Bund und Länder weitere Maßnahmen vereinbart, die ab 1. Dezember 2020 gelten sollen. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt auf insgesamt maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die bisherigen Regeln für das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung werden erweitert. So gilt künftig an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen ist sie künftig vorgeschrieben.

Gesonderte Regeln für Weihnachtstage
Für die Weihnachtstage und den Jahreswechsel gelten erweiterte Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen: Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 sind Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis mit maximal 10 Personen möglich - Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bund und Länder rufen dazu auf, wo immer dies möglich ist, im Vorfeld dieser familiären Begegnungen fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren. 

Erweiterte Maßnahmen für Hotspots
Bund und Länder verweisen auf die bereits beschlossene Hotspot-Strategie, nach der ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen diese Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig eine deutliche Absenkung der Infektionszahlen zu erreichen. Grundsätzlich behält das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen höchste Priorität. Bund und Länder betonen, dass es weiterhin dringend erforderlich ist, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden. Dort, wo Begegnungen stattfinden, sind stets die AHA+AL Regeln - Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, Corona-Warn-App, Lüften - einzuhalten.

Keine Trendwende erreicht
Die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens zeigen erste Wirkung: Der exponentielle Anstieg konnte abgeflacht werden. Kanzlerin Merkel betonte nach den Gesprächen, dass „wir uns mit diesem Teilerfolg auf gar keinen Fall begnügen" könnten. Bund und Länder stellen fest, dass die erhoffte Trendwende im November nicht erreicht wurde. Daher bedürfe es noch einmal einer Kraftanstrengung.

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