Bund will Notbremse per Gesetz – HDE fordert zielgenaue Corona-Maßnahmen

9. April 2021 um 15:27 , Der AUDITOR
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BERLIN. Bund und Länder streben bundesweit einheitliche Regelungen zu Corona-Ausgangssperren und Schulschließungen an. Entsprechende Vorgaben sollen im neuen Infektionsschutzgesetz verankert werden, das kommende Woche auf den Weg gebracht wird. Die Bundesregierung will die Notbremse zur Senkung der Infektionszahlen gesetzlich verankern. Der HDE fordert zielgenaue und transparente Corona-Maßnahmen zur Eindämmung der dritten Welle.

Die Bundesregierung will die Notbremse zur Senkung der Infektionszahlen gesetzlich verankern. Dazu hätten sich Bund und Länder auf eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Es solle bundeseinheitlich geregelt werden, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 steigt. Dabei soll eine direkt verbindliche und umfassende Notbremse für Kreise ab einer Inzidenz von 100 gelten. Unterhalb dieser sollen bestehende Beschlüsse der MPK fortgelten und die Länder ihre Zuständigkeit behalten.

Lockdown mit Geschäftsschließungen sieht HDE kritisch
Einen möglichen weiteren Lockdown mit Geschäftsschließungen infolge regionaler Notbremsen bei hohen Inzidenzen sieht der Verband kritisch, auch weil der Einkauf mit Hygienekonzept nachgewiesenermaßen kein Treiber der Pandemie ist. Positiv bewertet der HDE den Schritt hin zu einem einheitlicheren Rechtsrahmen für das gesamte Bundesgebiet. „Es ist gut, dass durch einen bundeseinheitlichen Rahmen mehr Übersichtlichkeit und Klarheit in die Regelungen kommen soll“, sagte HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Entscheidend für uns alle ist die rasche Eindämmung der dritten Welle. Dafür sind auch unpopuläre Entscheidungen erforderlich, um die Ansteckungsgefahr genau dort zu reduzieren, wo derzeit die meisten Infektionen stattfinden, hieß es weiter. Ein erneuter an regionale Inzidenzen geknüpfter Lockdown mit Geschäftsschließungen wäre jedoch nur ein ratloses Signal der Verzweiflung. „Längst wäre klar, dass der Einkauf mit Hygienekonzept nur ein geringes Infektionsrisiko birgt, so Genth.

„Hin zu zielgenauen Maßnahmen gegen das Virus finden“
Die Politik solle nach einem Jahr Pandemie endlich zu zielgenauen Maßnahmen gegen das Virus finden. Gefordert sei jetzt eine grundlegende Neuausrichtung der Corona-Politik, die den generellen Lockdown durch ein evidenzbasiertes Konzept zielgenauer Einzelmaßnahmen, die an den tatsächlich nachgewiesenen Infektionsquellen anknüpfen, ersetzen. Nach einer aktuellen Studie der TU Berlin kommt es vor allem im eigenen Haushalt; bei privaten Besuchen, bei der Arbeit oder in Schulen zu Ansteckungen

Notwendigkeit einer verbindlich festgelegten Öffnungsstrategie
Sollte sich die Politik trotzdem erneut für einen Lockdown oder die Notbremse mit Geschäftsschließungen entscheiden, müssten alle Bereiche, die erwiesenermaßen zum Infektionsgeschehen beitragen, einbezogen werden. Andernfalls bestehe das Risiko enormer Folgekosten, ohne dass das eigentliche Ziel der Pandemieeindämmung erreicht werde. Zudem betont der HDE die Notwendigkeit einer verbindlich festgelegten Öffnungsstrategie, die klar festschreibt, unter welchen konkreten Bedingungen die Beschränkungen wieder zurückgenommen werden. „Wenn die Geschäfte wieder geschlossen werden, dann muss es ein Licht am Ende des Tunnels geben“, so Genth weiter.

Staatliche Hilfen kommen nicht ausreichend an
Außerdem sei die finanzielle Not bei vielen Handelsunternehmen nach wie vor groß, die staatlichen Hilfen kämen aufgrund von lange bekannten Fehlern nicht ausreichend dort an, wo sie gebraucht werden. Eine aktuelle HDE-Umfrage aus der vergangenen Woche unter 750 Nicht-Lebensmittelhändlern zeigt, dass knapp 60 % dieser Betriebe ohne weitere staatlichen Hilfen damit rechnen, ihr Geschäft in diesem Jahr aufgeben zu müssen. Es wäre allerhöchste Zeit, inhabergeführten Handelsunternehmen endlich die Möglichkeit zur Auszahlung eines Unternehmerlohns einzuräumen. Ansonsten droht vielen Unternehmern der Gang zum Sozialamt. Zusätzlich sollte die monatliche Begrenzung der Überbrückungshilfe III auf 1,5 bzw. 3 Mio. Euro gestrichen und die EU-Beihilfegrenze von derzeit maximal 12 Mio. Euro erhöht werden. Ansonsten bekämen größere, filialisierte Handelsunternehmen nicht ausreichend Unterstützung, um diese Krise zu überstehen.

 

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