Bund und Länder verschärfen Corona-Regeln
6. Januar 2021 um 08:37 ,
Der AUDITOR
Die Länder werden alle bis 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen bis 31. Januar 2021 verlängern. Bisherige Beschlüsse für private Zusammenkünfte werden nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. In Landkreisen mit 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden Länder weitere Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Arbeitgeber werden gebeten, HomeOffice-Möglichkeiten zu schaffen, um den Grundsatz "Wir bleiben zuhause" umsetzen zu können. Betriebskantinen werden geschlossen, wo es die Arbeitsabläufe zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt. Für Alten- und Pflegeheime gilt: Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen abgeschlossen sind, kommen Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu.
Bundespolizei wird Einhaltung der Einreisebestimmungen kontrollieren
Gemeinsames Ziel ist, den Eintrag von Mutationen mit pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland stark einzudämmen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der Einreisebestimmungen kontrollieren. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll neben bestehender zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis verkürzt werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden.
Abgesichertes Einladungsmanagement bei Impfdosen
Aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech/Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur wurde möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2020. Der Bund wird den Ländern verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Einladungsmanagement vor Ort zu ermöglichen.Der Bund wird gesetzlich regeln, dass Kinderkrankengeld 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll für Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil Schule, Kindergarten etc. pandemiebedingt geschlossen ist oder Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt wurde.
Überbrückungshilfe III des Bundes
Die Beschränkungsmaßnahmen durch finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Diese sollen Abschlagszahlungen beinhalten. Erste reguläre Auszahlungen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden im ersten Quartal 2021 erfolgen. Die Regierung wird im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.