Befristeter Rahmen soll KMU während Corona-Pandemie unterstützen

24. März 2020 um 08:48 , Der AUDITOR
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BRÜSSEL. Um vor allem mittelständische und Kleinunternehmen finanziell zu unterstützen, hat die EU-Kommission neue Maßnahmen ergriffen. Die Mittel müssen trotz allem von den Mitgliedsstaaten erbracht werden.

Die EU-Kommission hat einen Befristeten Rahmen angenommen, um EU-Länder dabei zu unterstützen, die bereits bestehenden Beihilfevorschriften voll auszunutzen und so die von der Corona-Pandemie stark geschwächte Wirtschaft zu unterstützen. So sollen schnelle und wirksame Maßnahmen ergriffen werden, um Unternehmen, im Schwerpunkt KMU, Hilfestellungen zu leisten. Ihnen sollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden können, um die Wirtschaftstätigkeit für die Dauer der Pandemie und auch danach zu gewährleisten. Die Maßnahme, die den offiziellen Titel „Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19“ trägt, erkennt zunächst an, dass das gesamte Wirtschaftsleben der EU erheblich gestört ist. Um diese Störungen eindämmen oder bestenfalls beheben zu können, sind fünf Arten der Beihilfe vorgesehen:

- Direkte Zuschüsse, rückzahlbare Vorschüsse oder Steuervorteile

- Staatliche Garantien für Bankdarlehen an Unternehmen

- Vergünstigte öffentliche Darlehen an Unternehmen

- Zusicherungen für Banken, die staatliche Beihilfen an die Realwirtschaft weiterleiten

- Kurzfristige Exportkreditversicherungen

Zu beachten ist, dass die erforderlichen Mittel zu einem Großteil von den Mitgliedsstaaten selbst aufgebracht werden müssen. Der Befristete Rahmen ist dazu gedacht, die ihnen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszudehnen und zu ergänzen, der EU-Haushalt ist jedoch zu begrenzt, um die anfallenden Kosten zu decken.

Das vollständige Dokument zum Befristeten Rahmen gibt es hier zum Download.

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