Teil-Lockdown: Diese Regeln gelten ab Montag in Deutschland

29. Oktober 2020 um 08:52 , Der AUDITOR
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BERLIN. Ab 2. November treten in Deutschland bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung in Kraft. Sie sind befristet bis Ende November. Auf folgende Beschlüsse haben sich Bund und Länder verständigt. Bundeskanzlerin Angela Merkel fordert „nationale Kraftanstrengung“.

„Abstand zu halten, Kontakte zu verringern, bliebe wichtigste Maßnahme zur Pandemiebekämpfung“, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet, mit maximal 10 Personen. Auf nicht notwendige private Reisen und Besuche, auch von Verwandten, soll die Bevölkerung möglichst verzichten. Übernachtungsangebote im Inland werden nur für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt. Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind, werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Bordelle, Fitnessstudios, der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen, mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit eigenem Hausstand. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden.

Gastronomie muss flächendeckend schließen
Gastronomiebetriebe
sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen. Davon ausgenommen sind Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für Hausverzehr, sowie der Betrieb von Kantinen. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege, wie Kosmetikstudios und Massagepraxen, werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, wie Physio-, Ergo- und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben möglich. Friseursalons sollen bei bestehenden Hygieneauflagen geöffnet bleiben. Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. Die Personenzahl in Verkaufsräumen bleibt auf eine Person je 10 Quadratmeter begrenzt. Für Industrie, Handwerk und Mittelstand soll ein sicheres Arbeiten möglichst umfassend ermöglicht werden. Die Arbeitgeber haben besondere Verantwortung für Mitarbeiter, um sie vor Infektionen zu schützen. Bund und Länder fordern Unternehmen auf, wo immer dies umsetzbar ist, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zuhause zu ermöglichen.

Schulen und Kitas bleiben offen
Schulen und Kindergärten bleiben offen. Länder entscheiden über erforderliche Schutzmaßnahmen. Für die von temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Bund wird bestehende Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängern und Konditionen für hauptbetroffene Wirtschaftsbereiche verbessern (Überbrückungshilfe III). Dies betrifft den Bereich Kultur, Veranstaltungswirtschaft und Solo-Selbstständigen. Regelungen zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen dürfen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen. Bund und Länder werden die Information über geltende Corona-Maßnahmen noch einmal verstärken und auch die Kontrollen zur Einhaltung der Maßnahmen flächendeckend verstärken. Die Maßnahmen sind notwendig und wären mit Blick auf die zu schützende Gesundheit der Bevölkerung und Abwendung noch umfangreicherer wirtschaftlicher Schäden im Falle einer unkontrollierten pandemischen Entwicklung verhältnismäßig, hieß es in der Pressemitteilung der Regierung.

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