Umfrage: Hygienemaßnahmen in Corona-Zeiten
7. September 2020 um 09:24 ,
Der AUDITOR
Werden Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die aktuellen Auflagen und die Notwendigkeit der Einhaltung der Anti-Corona-Maßnahmen und Hygienekonzepte geschult?
Fast alle Umfrage-Teilnehmer gaben als Antwort auf diese Frage an, dass die an die aktuelle Situation angepassten Hygienekonzepte für alle Mitarbeiter einsehbar aushängen und die Mitarbeiter regelmäßig über Neuerungen informiert werden. Der Sprecher einer großen Fast-Food-Kette ergänzt: „Alle Mitarbeiter werden bezüglich der aktualisierten Vorgaben mithilfe von Checklisten geschult und bestätigen diese Schulung mit Unterschrift. Die Umsetzung wird durch das Restaurant Management, die jeweiligen Franchise Nehmer und regionale Berater regelmäßig überprüft.“ Eine große Bäckereikette berichtet zudem von Hygienechecks, die vor allem zu Beginn der Pandemie durch die Qualitätssicherung durchgeführt wurden. „Diese dienten dazu, den Franchisepartnern Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen zu geben. Zusätzlich werden die einzelnen Standorte intensiv durch unsere Gebietsmanager betreut. Bei jedem Besuch wird die Umsetzung aller Hygienemaßnahmen geprüft und ggfs. nachgeschult.“
Wie stellen Sie sicher, dass die Maßnahmen so umgesetzt werden, dass sie auch greifen können?
„Die Beachtung strenger Hygienevorschriften gemäß den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes ist für unsere Mitarbeiter ganzjährig obligatorisch. Zusätzlich statteten wir die Mitarbeiter mit Handdesinfektionsmitteln, Hygienehandschuhen und pflegenden Handcremes (sowie Mundschutz) aus. Vereinzelt ergänzen Märkte bedarfsgerecht weitere Maßnahmen“, lautet die Antwort einer der größten Einzelhandelsketten. Auch in der Fast-Food-Branche wird auf die Einhaltung genau geachtet. „Sollten Mitarbeiter den Vorgaben nicht folgen, werden sie noch einmal nachgeschult und auf die Wichtigkeit der Einhaltung der Vorgaben hin sensibilisiert“, bezieht hier ein Sprecher Stellung.
Wie gehen Sie damit um, wenn Mitarbeiter oder Kunden augenscheinlich bewusst die geltenden Regelungen missachten?
Da es hier allgemeine Regelungen wie Social Distancing und eine Maskenpflicht gibt, sind sich die Umfrage-Teilnehmer hier relativ einig, notfalls vom Hausrecht Gebrauch zu machen und Kunden gegebenenfalls auch der Einrichtung zu verweisen.
„In jedem Standort sind die aktuell geltenden Bestimmungen gut sichtbar für Kunden ausgehangen Der Kunde wird freundlich auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen. Sollten sich vereinzelt Kunden gegenüber der geltenden Maskenpflicht und Abstandsreglung, die zurzeit noch bundesweit gelten, widersetzen, können der Franchisepartner oder seine Mitarbeiter auch vom Hausrecht Gebrauch machen und den Kunden des Ladens verweisen. Dies dient dem allgemeinen Kunden- und Mitarbeiterschutz“, heißt es aus der Bäckereifachbranche. Ähnlich strikt sieht es der Vertreter der Fast-Food-Kette: „Gäste […] werden angehalten die Vorgaben zu beachten – sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, wird ein Zutritt zum Restaurant untersagt.“ Im Einzelhandel zählt man indes auf die Vernunft der Kunden: „Präventivmaßnahme für die Mitarbeiter, Aufkleber auf dem Boden weisen auf den einzuhaltenden Mindestabstand hin. Wir klären darüber in Anbetracht der aktuellen Situation mit entsprechenden Hinweisen (Schilder, Instore Radio) in den Märkten auf. Einen wichtigen Beitrag zum Schutz können also auch unsere Kunden leisten, indem sie Abstand halten und sich besonnen und respektvoll verhalten.“
Waren Ihre Hygieneartikellieferanten auch zu Beginn der Pandemie jederzeit in der Lage, Sie mit den nötigen Artikeln zu versorgen?
„Dank einer vorausschauenden Planung und engen Abstimmung mit unseren langjährigen Lieferanten konnten wir den Bedarf an Hygieneartikeln abdecken und Engpässe vermeiden“, heißt es von Seiten der Fastfoodkette. Eine gute Planung sorgte auch in den Bäckereien für eine entsprechende Versorgung: „Trotz massiver Engpässe am Markt konnten wir pünktlich zum Beginn der Masken-Pflicht alle Standorte beliefern. Die Verwendung von Desinfektionsmittel ist in unserem hygieneintensiven Bereich sowieso selbstverständlich, hier waren wir von Anfang an gut aufgestellt und hatten keinerlei Engpässe. Aktuell gibt es keinerlei Engpässe und wir sind ausreichend bevorratet.“
Wird darauf geachtet, dass die eingesetzten Desinfektionsmittel mindestens begrenzt viruzid sind, um überhaupt die Verbreitung der Covid-19-Erreger eindämmen zu können?
Die Auswahl des richtigen Desinfektionsmittels sollte unter genauen Kriterien getroffen werden, da nicht jedes Mittel gegen das Coronavirus oder Viren im Allgemeinen wirksam ist. Auf diese Frage reagierten die meisten Umfrage-Teilnehmer eher etwas ausweichend, ein Fast-Food-Restaurant bestätigt jedoch die begrenz viruzide Wirkung des von ihnen eingesetzten Desinfektionsmittels. Die Bäckereikette berichtet von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln auf Alkoholbasis (Propanol und Ethanol), das ebenfalls viruzid wirken soll.
Wie machen Sie es Mitarbeitern und Kunden leichter, sich an die geltenden Vorgaben zu halten?
„Aufgrund der dezentralen genossenschaftlichen Strukturen liegen mir keine Informationen über „besondere Vorkommnisse“ in den Märkten vor. Grundsätzlich sind unsere Mitarbeiter angehalten, einen rechtskonformen, störungsfreien Betrieb des Marktes (wozu sowohl der Eigenschutz als auch der Kundenschutz zählen) auch durch Anwendung des Hausrechtes zu gewährleisten“, lautet die Antwort der großen Einzelhandelsgruppe. Die Bäckereifachkette setzt auf Übersichtlichkeit: „Jeder Standort ist ausgestattet mit Hygienehinweisen, Laufrichtungsangaben, und den aktuellen Zugangsregeln. Bevor ein Kunde unseren Standort betritt wird er auf die geltenden Richtlinien hingewiesen und gebeten sich zum Wohle aller daran zu halten. Der Einsatz von Piktogrammen ist bei uns Standard, um allen die Erfassung der wichtigen Informationen zu erleichtern. Einige Standorte sind mit Displays ausgestattet, die neue Informationen für den Kunden bereitstellt.“
Die AUDITOR-Redaktion bedankt sich herzlich bei allen Umfrage-Teilnehmern und bittet um Verständnis dafür, dass die Antworten aus Kapazitätsgründen nur auszugsweise wiedergegeben werden können.