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So "reklamieren" Sie richtig

7. März 2017 um 10:47 , Der AUDITOR
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Wer Recht hat, bekommt noch lange nicht Recht. Mit dieser Binsenweisheit bestätigen juristische Laien gern ihr Vorurteil gegenüber – nicht zu bestreitenden – Unwägbarkeiten der Rechtsprechung. Wer so urteilt, übersieht aber auch gern, dass der angeblich um sein Recht Gebrachte vielleicht einen wichtigen eigenen Beitrag zu der für ihn unverständlichen Entscheidung geleistet hat.

Dieser Beitrag besteht häufig darin, dass der Berechtigte seine vermeintlichen Ansprüche nicht in der nötigen Bezeichnung, Form oder Frist geltend gemacht hat. Die „Reklamation“ ist ein gutes Beispiel dafür.

Reklamieren lassen sich viele Sachverhalte: unpünktliche oder sonst nicht vertragsgerechte Lieferungen, ausbleibende Zahlungen, unterlassene Mitwirkungen der Gegenseite, falsche oder fehlende Informationen oder unangenehme Behauptungen eines Vertragspartners. Aber so geläufig dieses Wort im täglichen Leben auch sein mag, so ungenau

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