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Reduktion des Haftungsrisikos durch Qualitätssicherungsvereinbarung

23. August 2013 um 12:11 , Der AUDITOR
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FRANKFURT. Metallteile in Tiefkühlpizza und Fleischwurst, Glassplitter in Babynahrung und Schinken.

Immer wieder werden Verbraucher durch Lebensmittel geschädigt und machen Haftungsansprüche gegenüber dem Händler und Hersteller geltend. Dazu drohen teure Rückrufaktionen und teure Imageverluste.

Durch Qualitätssicherungsvereinbarungen ist zumindest eine Aufteilung der Produkthaftung zwischen Lieferanten und Abnehmern möglich. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Lieferanten und Kunden, die entweder Teil des Kaufvertrages ist oder den Kaufvertrag ergänzt. Sie teilt das Haftungsrisiko zwischen den beiden Vertragspart

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