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Kontrakttreue – nicht mehr gefragt?

7. März 2017 um 10:13 , Der AUDITOR
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Der Vertrag – in manchen Branchen als Kontrakt bezeichnet – ist seit jeher Kern jedes Wirtschaftslebens gewesen. Unabhängig von geschichtlicher Epoche oder geltenden politischen Machtverhältnissen ist das wirtschaftliche Funktionieren von Gemeinwesen ohne das Instrument des Vertrags kaum vorstellbar.

In freiheitlich verfassten Gesellschaften herrscht Vertragsfreiheit. Dieser Grundsatz bedeutet, dass jeder jederzeit mit jedermann über alles und jedes zu den vereinbarten Bedingungen eine vertragliche Bindung eingehen kann. Grenzen sind die Ausnahme, nicht die Regel. Diese Vertragsfreiheit kann aber ihre positive Wirkung nur entwickeln, wenn sie eine gewisse Bindungswirkung entfaltet. Vertragsfreiheit kann also nicht bedeuten, dass sie auch für den einmal geschlossenen Vertrag gilt. Schon die alten Römer befanden „pacta sunt servanda“, Verträge sind einzuhal

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