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Juristische Feinheiten bei der Mängelfeststellung

4. Juli 2017 um 10:12 , Der AUDITOR
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„Die Ware ist Mist.“ Es kommt zum Streit. Doch selbst wenn die Ware erhebliche Mängel aufweist müssen einige juristische Feinheiten beachtet werden um auch Recht zu bekommen.

Dokumentation der erkannten Mängel

Bei Feststellung von Mängeln empfiehlt es sich, dass das Unternehmen selbst sofort ein Fehlerprotokoll erstellt, damit festgehalten wird, was man bei der Besichtigung und/oder Untersuchung der eingegangenen Ware an Fehlern erkannt hat. Dieses Protokoll sollte das Datum und den Ort der Feststellungen und die handelnden Personen festhalten.

Eine Mängelrüge der Art wie: „Die Ware ist Mist“ ist e

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