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Einkaufen wie die Weltmeister

16. Juni 2014 um 11:58 , Der AUDITOR
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FRANKFURT. Ein Einkäufer hat bestimmte Erwartungen an die Beschaffenheit der gekauften Rohstoffe. Diese Erwartungen sind teilweise in Schriftform entweder im Kaufvertrag oder in einer Rohstoffspezifikation, die auch als Teil des Kaufvertrages anzusehen ist, festgelegt.

Wenn die Rohstoffe diese Beschaffenheit nicht aufweisen, kann der Käufer eine Mängelrüge aussprechen und die Ware reklamieren. Was ist jedoch unter einer Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit zu verstehen und wie kann ich diese einfordern?

  1. Klare Kommunikation: Ist die Beschaffenheit nicht Gegenstand des Kaufvertrages, so ist der Rohstoff nach § 377 HGB als frei von Mängeln zu betrachten. Denn anders als bei Sternschnuppen, bei denen man den Wunsch nicht aussprechen darf, damit er in Erfüllung geht, ist es im Einkauf sinnvoll und notwendi

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