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Vom Angebot zum Vertragsabschluss, wie bindend sind Angebote?

28. Juni 2017 um 09:55 , Der AUDITOR
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„Solange der Vorrat reicht“, „freibleibend“ oder „vorbehaltlich Gegenbestätigung“. So verlockend Angebote auch klingen mögen, gilt es für den Käufer einige Fallstricke im rechtsverbindlichen Vertrag zu beachten. Vor allem, wenn die Ware plötzlich nicht mehr geliefert werden kann.

1.) Die Rechtswirkungen eines Angebotes

Die Grundlage eines Vertragsabschlusses ist das Angebot, das von einer Person oder Unternehmen an eine andere Person oder Unternehmen gemacht wird. Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind die Rechtswirkungen eines Angebotes und das Zustandekommen eines Vertrages in den §§ 145 ff (folgende) BGB geregelt. In einem Vertrag legen die Parteien eines Geschäftes fest, was zwischen ihnen als rechtlich verbindlich gelten soll. 

Ausgangspunkt hierzu ist das Angebot, das eine Partei der

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