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Was tun, wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?

26. Juni 2017 um 12:37 , Der AUDITOR
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Lieferverzögerungen stören Abläufe empfindlich und ziehen oftmals erhebliche Kosten mit sich. Damit Käufer nicht auf diesen Kosten sitzen bleiben bedarf es einiger juristischer Kniffe.

1.) Das Gewicht der Abweichungen im Einzelfall
Der Vertragsverstoß darf nicht unerheblich sein, da geringfügige Abweichungen vom Käufer hingenommen werden müssen, wenn eine Abweichung nicht den mit dem Vertrag beabsichtigen Zweck so stört, dass der Vertragszweck nicht mehr erreicht wird. Es kommt hier immer auf den Einzelfall an. Möglich ist, dass ein und dieselbe Abweichung in einem Fall erheblich, im anderen Fall unerheblich ist. Entscheidend ist die Erreichung des speziellen Vertragszweckes.

Dieser Unterschied lässt

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