Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
OKDiese Funktion steht nur eingeloggten Abonnenten zur Verfügung.
Zusätzlich zur Art der Verpackung (Sack, Karton, Eimer, Kanister etc.) werden Angebote mit Liefereinheiten angegeben, deren Umfang vom Verkäufer definiert wird.
Sowohl die Mindestabnahmemenge als auch die Verfügbarkeit werden in Liefereinheiten angezeigt und ebenfalls vom Verkäufer festgelegt.
Eine Liefereinheit kann dabei z. B. einem für den Postversand geeigneten Umkarton mit 8 Kanistern entsprechen oder auch einer mit 25 Säcken bepackten Europalette.
Gibt der Verkäufer eine Mindestabnahmemenge von 4 Liefereinheiten vor, entspricht das im Beispiel der Kanister vier Kartons zu je 8 Kanistern. Im Fall der palettierten Säcke wären es vier Paletten zu je 25 Säcken.
Incoterms sind international anerkannte Handelsklauseln, die den Warenhandel mithilfe von standardisierten Vertragsformeln erleichtern. Sie regeln die Verteilung von Kosten und Pflichten und beugen somit Missverständnissen und Streitigkeiten vor. Sie müssen immer von beiden vertragsschließenden Parteien vereinbart und durch die Vertragsunterschrift bestätigt werden.
Bitte beachten Sie, dass dies nur einen groben Überblick über die Incoterms darstellt. Für eine umfassende Beschreibung der Incoterms besuchen Sie bitte die Website der International Chamber of Commerce.
EXW - Ex-Works (ab Werk)
Der Verkäufer muss den Zugang zur Ware an einem anderen benannten Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager, etc.) gewährleisten. Der Käufer organisiert das Beladen und den Transport und trägt dafür die Kosten und Risiken.
FCA – Free Carrier (frei Frachtführer)
Der Verkäufer muss die Waren beim Frachtführer des Käufers an einem vom Käufer benannten Ort (für Versand oder Abholung) abliefern. Der Verkäufer übernimmt außerdem die Export-Zollanmeldung. Ab dem Moment der Warenübergabe an den Frachtführer übernimmt der Käufer das Risiko.
FOB – Free on Board (frei an Bord)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Waren aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer ist ebenfalls für Exportabfertigung verantwortlich. Der Käufer übernimmt die Verantwortung, sobald die Güter an Bord sind.
CIF – Cost, Insurance And Freight (Kosten, Versicherung und Fracht bis zum Bestimmungshafen)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Waren aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer trägt die Kosten für Verpackung und Freimachung zur Ausfuhr. Der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsschutz gegen das Risiko des Käufers ab, die Ware während der Beförderung zu verlieren oder zu beschädigen.
DAP – Delivered At Place (geliefert benannter Ort)
Der Verkäufer übernimmt die Kosten und Risiken für den Gütertransport zu einer vereinbarten Adresse.
DAT - Delivered at Terminal (geliefert Terminal)
Der Verkäufer muss dem Käufer die zur Einfuhr freigemachte Ware am Terminal des benannten Bestimmungshafen zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stellen.
CPT – Carriage Paid To (Fracht bezahlt bis)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort. Der Verkäufer trägt sämtliche Kosten und Risiken für die Beförderung bis zur Übergabe an den Frachtführer.
DDP – Delivered Duty Paid (frei verzollt)
Der Verkäufer liefert die Ware auf eigene Kosten und Gefahr bis zu einem Bestimmungsort. Er erledigt dabei alle anfallenden Formalitäten und trägt alle Kosten und Einfuhrabgaben.
CFR – Cost and Freight (Kosten und Fracht)
Der Verkäufer übernimmt sämtliche Kosten und Risiken, bis die Güter aufs Schiff geladen wurden. Der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und trägt die Kosten und Fracht für Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen bzw. Import-Terminal
CIP – Carriage And Insurance Paid To (Fracht und Versicherung bezahlt bis)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einen vereinbarten Ort. Der Verkäufer trägt die Kosten und Risiken für die Beförderung bis zum angegebenen Bestimmungsort, sowie für die Frachtversicherung. Die Einfuhrabwicklung und Einfuhrversteuerung regelt der Käufer.
FAS – Free Alongside Ship (frei längsseits Schiff)
Der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person oder an einen anderen benannten Ort. Der Verkäufer trägt die Kosten bis zum Versandort (Export-Terminal). FAS verpflichtet den Verkäufer die Ware zur Ausfuhr freizumachen.